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Was müsst ihr in der Ausbildung zum Hubschrauberpiloten absolvieren?

Wie fast jede Ausbildung gliedert sich auch diese in einen theoretischen und in einen praktischen Teil. Im theoretischen Teil lernt ihr Wissenswertes über Luftraumstruktur, die Regeln des Flugbetriebs, die Planung von Berechnung von Streckenflügen, Wetterkunde und Flugwetterberatung, Triebwerkskunde, Instrumentenkunde und Aerodynamik, Sicherheitsverfahren und natürlich das Funken. Die Lehrpläne sind so gestaltet, dass der Stoff gut zu bewältigen ist und die Prüfung nach den gesetzlich vorgeschriebenen 60 Unterrichtsstunden zu schaffen ist.

Im Einzelnen regelt § 42 Abs. 3 der Verordnung über das Luftfahrtpersonal (LuftPersV) die Inhalte der theoretischen Ausbildung. Darin heißt es:

"Die theoretische Ausbildung umfasst die Sachgebiete

1. Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften, einschließlich Rechtsvorschriften des beweglichen Flugfunkdienstes und die Durchführung des Sprechfunkverkehrs bei Flügen nach Sichtfunkregelung.
2. Navigation oder, bei der Sprungausbildung: Freifall,
3. Meteorologie,
4. Aerodynamik,
5. allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik und pyrotechnische Einweisung,
6. Verhalten in besonderen Fällen,
7. menschliches Leistungsvermögen."

Was in der praktischen Ausbildung absolviert werden muss, regelt § 42 Abs. 5a LuftPersV. Darin heißt es:

"Die Ausbildung von Führern für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge nach § 1 Abs. 1 Nr. 7 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung umfasst

1. eine Gesamtflugzeit von 40 Flugstunden mit Ultraleichthubschraubern; davon können bis zu 20 Flugstunden durch Flugzeit als verantwortlicher Führer aerodynamisch gesteuerten Luftsportgeräten und Flugzeugen ersetzt werden, wobei in der Gesamtflugzeit mindestens 10 Stunden im Alleinflug enthalten sein müssen, sowie

2. Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen, Außenlandeübungen mit Fluglehrer, mindestens einen Überlandflug mit Fluglehrer über eine Gesamtstrecke von mindestens 150 Kilometer mit Zwischenlandung, eine theoretische und praktische Einweisung zur Beherrschung Ultraleichthubschraubers in besonderen Flugzuständen sowie eine theoretische und praktische Einweisung in das Verhalten in Notfällen,

3. bei Bewerbern, die eine Lizenz als Hubschrauberführer besitzen, eine Ausbildung auf Ultraleichthubschraubern in einer genehmigten Ausbildungseinrichtung."

Die Lizenz wird unbefristet erteilt, jedoch dürfen die Rechte daran nur ausgeübt werden, wenn der Bewerber ein gültiges Tauglichkeitszeugnis (mindestens LAPL) vorlegt und darüber hinaus die Voraussetzungen des § 45 Abs. 2a LuftPersV erfüllt:

"Die Rechte aus einem Luftfahrerschein mit der eingetragenen Luftsportgeräteart Ultraleichthubschrauber dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber mindestens sechs Flugstunden auf Ultraleichthubschraubern innerhalb der letzten zwölf Monate durchgeführt hat. In den sechs Stunden müssen mindestens sechs Starts und sechs Landungen sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers auf einem Ultraleichthubschrauber enthalten sein."

Die Voraussetzungen nach Absatz 2a können durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem dazu anerkannten Prüfer auf einem Ultraleichthubschrauber ersetzt werden. Die Nachweise sind im Flugbuch zu führen und durch Unterschrift des Fluglehrers oder Prüfers zu bestätigen.
Für Inhaber einer Lizenz für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge bis 120 kg Leermasse gelten dieselben Anforderungen; allerdings entfällt hier der Übungsflug mit Fluglehrer.
Eine abgelaufene Lizenz kann erneuert werden, wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind.
 

 

 

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