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Lehrgang für das Sprechfunkzeugnis (BZF 1 & BZF 2)

Eine Flugfunkerlaubnis nach § 44 LuftPersV wird dem Flugschüler beim Erwerb der Sportpiloten-Lizenz erteilt, nachdem er die Theorieprüfung zum Flugfunk bestanden hat. Diese Flugfunkerlaubnis ist allerdings kein Flugfunkzeugnis!

Die Flugfunkerlaubnis nach § 44 der LuftPersV berechtigt dem Luftfahrzeugführer lediglich zur Durchführung des Sprechfunkverkehrs innerhalb der Lufträume G und E.

 BZF 01

BZF I:

Das beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst I (BZF I) berechtigt zur Durchführung des Sprechfunks in deutscher und englischer Sprache auf Flügen nach Sichtflugregeln.

BZF II:

Das beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst II (BZF II) berechtigt lediglich zur Durchführung des Sprechfunks in deutscher Sprache und im deutschen Luftraum auf Flügen nach Sichtflugregeln.

 

Unser Referent Mike Goldhan wird Euch an folgenden Terminen für die Prüfung in München vorbereiten:

Samstag, 04.02.2023  &  Sonntag, 05.02.2023

 

Du hast Interesse an dem Erwerb des BZF I oder BZF II ? Dann melde dich noch heute bei Anton Moll unter der 0151 14 900 500 oder unter This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it..

ACHTUNG: Die Anzahl der Plätze sind begrenzt! 

 

BZF Prueflinge 

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